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Zitiert in:
- DStRE
- 1998
- Heft 10 (Seite 381-420)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG Münster: Zum Begriff “zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn”
- BFH: Beteiligung an Kapitalgesellschaft als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
- FG Rheinland-Pfalz: Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit
- FG Baden-Württemberg: Doppelte Haushaltsführung: Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Verheirateten
- FG Münster: Gesonderte Verlustfeststellung nach § 10 d Abs. 3 EStG nur, solange zugrundeliegender ESt-Bescheid verfahrensrechtlich änderbar
- FG Köln: GmbH-Beteiligung des atypischen stillen Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen
- BFH: Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von nicht mehr als drei Objekten nach Bebauung: Rechtslage derzeit zweifelhaft
- Niedersächsisches FG: Gewerblicher Grundstückshandel trotz Haltefrist von mehr als 5 Jahren
- BFH: Gleichzeitige Vereinbarung von Sicherungsnießbrauch und Mietvertrag kein Rechtsmißbrauch
- BFH: Steuerrechtliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen
- Niedersächsisches FG: Kein Spekulationsgeschäft bei hintereinander geschalteten Währungsanlagen, wenn 6-Monatsfrist insgesamt überschritten wird
- BFH: Einmalige Abfindungszahlung und nachträglich gewährte Sonderzahlungen als einheitliche Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG?
- BFH: Aufforderung zum Beitritt des BMF hinsichtlich der Überleitung von Kindergeld auf Sozialleistungsträger
- BFH: Kein Verwitwetensplitting bei dauerndem Getrenntleben im Zeitpunkt des Todes
- FG Baden-Württemberg: Nachweis der Unterhaltsleistungen an Angehörige im Heimatland
- FG Düsseldorf: LSt für Trinkgelder auch dann einzubehalten und abzuführen, wenn Arbeitgeber über gezahlte Beträge nicht in Kenntnis gesetzt wird
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Bewertung
- Bewertung/Erbschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
- Zoll
- Verpackungsteuer
- Abgabenordnung/Gewerbesteuer
- Finanzgerichtsordnung
- Heft 10 (Seite 381-420)
- 1998