- DStRE
- 1998
- Heft 11 (Seite 421-460)
- Einkommensteuer
- BFH: Sanierungsgewinn kann auch bei beschränkt haftenden Gesellschaftern steuerfrei sein
- BFH: Steuererlaß als Sanierungsmaßnahme; formeller Bilanzzusammenhang bei zwischenzeitlicher Schätzung
- BFH: Verlustrückstellung für Mietverbindlichkeiten bei nutzlos gewordenen Räumen
- BFH: Keine passive Rechnungsabgrenzung von Bausparkassen – Abschlußgebühren
- FG München: Kein Neubau i. S. des § 7 Abs. 5 EStG, wenn bei Dachgeschoßausbau die Teilungserklärung erst im Jahr nach Fertigstellung abgegeben wird
- Niedersächsisches FG: Versorgungsleistung nicht als dauernde Last zu qualifizieren, wenn Gegenstand der Übertragung keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit ist (hier: Einfamilienhaus)
- BFH: Veräußerung von Gegenständen des Sonderbetriebsvermögens seitens des Gesellschafters an die Gesellschaft
- BFH: Voraussetzungen einer betrieblichen Versorgungsrente – Beiladung von Nichtgesellschaftern (hier: Gesellschafter-Witwe)
- FG München: Keine Saldierung von Sonderbetriebseinnahmen mit Verlusten aus KG-Beteiligung, die gem. § 15 a EStG nur verrechenbar sind
- FG Düsseldorf: Nachträgliche Anschaffungskosten durch Bürgschaftszahlungen, die von den Eltern des Anteilseigners getragen werden
- BFH: Übertragung einer Akkumulationsrücklage; Berichtigung
- Einkommensteuer
- Heft 11 (Seite 421-460)
- 1998