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Zitiert in:
- DStRE
- 1998
- Heft 17 (Seite 657-696)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Minderung der Vorkosten nach § 10 e EStG durch steuerfreien Zinszuschuß des Arbeitgebers
- BFH: Drohverlustrückstellung eines Kreditinstituts für noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinie aus Kontokorrentkonten
- BFH: Abbruchkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG München: Kein unbegrenzter Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer eines Handelsvertreters
- FG Düsseldorf: Anerkennung von im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel vereinbarten Zahlungen an die Schwiegermutter als dauernde Last
- BFH: Abzugsfähigkeit eines Disagios als Vorkosten – Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei vorherigem Mietverhältnis eines Miteigentümerehegatten
- BFH: Keine Liebhaberei bei hauptberuflicher Rechtsanwaltstätigkeit
- BFH: Einbeziehung von Grundstücksgeschäften einer Kapitalgesellschaft in Gesamtbetrachtung für gewerblichen Grundstückshandel beim Gesellschafter?
- BFH: Erbbaurechtsbestellung führt nicht zur Betriebsaufgabe bei gewerblichem Grundstückshandel
- BFH: Krankentagegelder einer Betriebskrankenkasse dann kein Arbeitslohn, wenn Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge selbst trägt
- Hessisches FG: Kindergeldanspruch während Collegebesuch in USA
- BFH: Verfassungsgebot zur höchstens hälftigen Besteuerung allenfalls ab 1997
- Hessisches FG: Anrechenbare Körperschaftsteuer keine Kapitaleinkünfte des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, wenn GmbH Körperschaftsteuer nicht gezahlt hat
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Investitionszulage
- Umwandlungssteuergesetz
- Vermögensteuer/Bewertung
- Umsatzsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Lohnsteuer/Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer
- Heft 17 (Seite 657-696)
- 1998