- DStRE
- 1999
- Heft 8 (Seite 289-328)
- Einkommensteuer
- BVerfG: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG nur für Beihilfezahlungen aus öffentlichen Kassen
- BFH: Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei Kontentrennung
- FG Münster: Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit Kindern
- Niedersächsisches FG: Kosten für ein Notaranderkonto als Anschaffungskosten des Grundstücks
- BFH: Verzinsung eines Entschädigungsanspruchs nicht in Rücklage für Ersatzbeschaffung einzubeziehen
- FG München: Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG bei Betriebsverpachtung
- FG München: Werbungskostenabzug bei Erwerb eines weiteren Miteigentumsanteils
- FG Baden-Württemberg: Haftung eines Vereinsvorstandes für die zweckwidrige Verwendung von Spenden nach § 10b Abs. 4 EStG
- FG Köln: Errichtung eines Carports nicht begünstigt nach § 10e EStG
- FG München: Beginn der Herstellung einer Eigentumswohnung
- BFH: Keine voll unentgeltliche Wohnungsüberlassung bei Nutzung aufgrund eines vorbehaltenen Nutzungsrechts
- BFH: Abspaltung von Anschaffungskosten der Altanteile bei Erwerb neuer Aktien aufgrund von Bezugsrechten; Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung
- BFH: Anschaffungskosten bei Veräußerung einer durch Erbfall erworbenen Beteiligung i.S. des § 17 EStG
- FG Münster: Verbilligte Überlassung von Waren einer Konzerntochter an Arbeitnehmer einer anderen Konzerntochter
- FG Köln: Ablösezahlung an Fußballspieler als nicht tarifbegünstigter Arbeitslohn
- Thüringer FG: Mietvertrag trotz dinglichem Wohnrecht steuerlich anzuerkennen
- FG München: Zur Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns einer nutzungswertbesteuerten Wohnung
- FG Berlin: Besteuerung von Sozialversicherungsrenten
- Einkommensteuer
- Heft 8 (Seite 289-328)
- 1999