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Zitiert in:
- DStRE
- 1999
- Heft 4 (Seite 121-160)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Hinzuerworbene landwirtschaftliche Fläche notwendiges Betriebsvermögen eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
- BFH: Zuführungen zu Rückstellungen für Bürgschaftsinanspruchnahme fallen nicht unter Benennungsverlangen gemäß § 160 AO
- FG Rheinland-Pfalz: Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen häuslichen PC als Werbungskosten
- Thüringer FG: Versorgungsleistungen für Übertragung ertraglosen Vermögens nicht abziehbar
- BFH: Entgegen Anfragebeschluß keine Änderung der Rechtsprechung zur Widerrufsmöglichkeit der Wahl der Veranlagungsart bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids
- BFH: Keine Förderung nach § 10e EStG bei unentgeltlichem Erwerb
- BFH: Umwidmung eines Darlehens bei Objektwechsel - Bereitstellungszinsen als Vorkosten i.S. des § 10e EStG
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verkauf eines Großobjekts
- BFH: Mitwirkung eines Friseurs an Werbeaufnahmen
- BFH: Zur faktischen Beherrschung bei einer Betriebsaufspaltung
- FG Düsseldorf: Wertminderung einer Darlehensforderung als nachträgliche Anschaffungskosten
- FG Münster: Tarifbegünstigte Übertragung eines Mitunternehmeranteils
- FG München: Kein ermäßigter Steuersatz für Abfindung in Raten?
- BFH: Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung 1993
- BFH: Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel des Kindes - zivilrechtliche Unterhaltsvereinbarungen setzen § 64 Abs. 2 EStG nicht außer Kraft
- BFH: Keine Bindungswirkungen von Zusicherungen der Familienkassen für Kindergeldzahlungen vor 1996
- Körperschaftsteuer
- Investitionszulage
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Berufsrecht
- Heft 4 (Seite 121-160)
- 1999