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Zitiert in:
- DStRE
- 1999
- Heft 5 (Seite 161-200)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG München: Schadensersatzzahlungen aufgrund Versicherungsbetrug keine Betriebsausgaben
- BFH: Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Nebenleistungen
- FG Hamburg: Ausbildungskosten bei Ingenieur-Abendstudium
- BFH: Arbeitslohn bei Bewirtungen des Arbeitgebers aus Anlaß von Geburtstagen leitender Ange-stellter
- BFH: Zum Lohnzufluß bei nachträglichem Aufsplitten von Versorgungsbeiträgen an eine Pensionskasse und eine Unterstützungskasse
- BFH: Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Arge - Konten als Betriebsvermögen der Arge
- BFH: Verkauf von jeweils 50%igen Anteilen an vier Immobilienfonds kann gewerblicher Grundstückshandel sein
- BFH: Gewerblicher Grundstückshandel - Krankheit; Verlust
- Niedersächsisches FG: Betriebsaufspaltung bei Ehegatten
- FG Brandenburg: Zufluß aus Spekulationsgeschäft bei Zahlung auf ein Notaranderkonto erst nach Auszahlungsreife anzunehmen
- BFH: Kein steuerfreier Entnahmegewinn nach § 52 Abs. 15 EStG für Grundstücksveräußerung aus Betriebsvermögen einer Personengesellschaft
- Gewerbesteuer
- Umwandlungssteuer
- Investitionszulage
- Bewertung
- Erbschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Beruf/Gebietsrecht
- Heft 5 (Seite 161-200)
- 1999