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Zitiert in:
- DStRE
- 1999
- Heft 7 (Seite 249-288)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen
- BFH: Keine über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende Pflicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen
- BFH: Bildung einer Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuwendungen
- BFH: Abgrenzung Herstellungskosten/Erhaltungsaufwand bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen
- BFH: Förderung nach § 10e EStG erst ab Zeitpunkt der Aufhebung einer Nutzungsbeschränkung
- FG Münster: Bestehendes Vorbehaltswohnrecht schließt Steuerbegünstigung nach § 10h EStG aus
- FG Münster: Zur Qualifizierung von Gewinnausschüttungen bei Betriebsaufspaltung
- Niedersächsisches FG: Aufgabe des ruhenden Gewerbebetriebs bei Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch Pächter
- BFH: Nachträgliche Anschaffungskosten eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters bei Verlust eines krisenbestimmten Darlehens
- FG Köln: Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus der Einräumung/Ausübung von “Stock Options”
- FG Düsseldorf: Juristischer Vorbereitungsdienst als Berufsausbildung - Einkunftsgrenze hinsichtlich Gewährung von Kindergeld
- Körperschaftsteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Investitionszulage
- Investitionszulage/Abgabenordnung
- Erbschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Berufsrecht
- Zoll
- Heft 7 (Seite 249-288)
- 1999