-  DStRE
-  1999
-  Heft 8 (Seite 289-328)
-  Einkommensteuer
- BVerfG: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG nur für Beihilfezahlungen aus öffentlichen Kassen
 - BFH: Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei Kontentrennung
 - FG Münster: Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit Kindern
 - Niedersächsisches FG: Kosten für ein Notaranderkonto als Anschaffungskosten des Grundstücks
 - BFH: Verzinsung eines Entschädigungsanspruchs nicht in Rücklage für Ersatzbeschaffung einzubeziehen
 - FG München: Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG bei Betriebsverpachtung
 - FG München: Werbungskostenabzug bei Erwerb eines weiteren Miteigentumsanteils
 - FG Baden-Württemberg: Haftung eines Vereinsvorstandes für die zweckwidrige Verwendung von Spenden nach § 10b Abs. 4 EStG
 - FG Köln: Errichtung eines Carports nicht begünstigt nach § 10e EStG
 - FG München: Beginn der Herstellung einer Eigentumswohnung
 - BFH: Keine voll unentgeltliche Wohnungsüberlassung bei Nutzung aufgrund eines vorbehaltenen Nutzungsrechts
 - BFH: Abspaltung von Anschaffungskosten der Altanteile bei Erwerb neuer Aktien aufgrund von Bezugsrechten; Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes
 - FG Mecklenburg-Vorpommern: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung
 - BFH: Anschaffungskosten bei Veräußerung einer durch Erbfall erworbenen Beteiligung i.S. des § 17 EStG
 - FG Münster: Verbilligte Überlassung von Waren einer Konzerntochter an Arbeitnehmer einer anderen Konzerntochter
 - FG Köln: Ablösezahlung an Fußballspieler als nicht tarifbegünstigter Arbeitslohn
 - Thüringer FG: Mietvertrag trotz dinglichem Wohnrecht steuerlich anzuerkennen
 - FG München: Zur Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns einer nutzungswertbesteuerten Wohnung
 - FG Berlin: Besteuerung von Sozialversicherungsrenten
 
 
 -  Einkommensteuer
 
 -  Heft 8 (Seite 289-328)
 
 -  1999