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Zitiert in:
- DStRE
- 1999
- Heft 12 (Seite 457-496)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Angehörigen-Arbeitsvertrag: Mangelnde Fixierung der Arbeitszeiten unschädlich
- FG Düsseldorf: Aufwendungen für den Besuch einer Kosmetikschule als vorweggenommene Betriebsausgaben
- FG Düsseldorf: Kein Werbungskostenabzug für Anmietung eines Arbeitszimmers im elterlichen Wohnhaus
- FG Köln: Renovierungsaufwendungen trotz beruflich bedingtem Umzug nicht als Werbungskosten abzugsfähig
- BFH: Bei Vorliegen ausreichender laufender Einkünfte kein anteiliger Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei einer Ausgleichszahlung
- FG Hamburg: Kein Sonderausgabenabzug für testamentarisch angeordnete Rentenleistungen an nicht erbberechtigte Personen
- BFH: Geschäftsführervergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als Sondervergütung
- FG Berlin: Leistungen aus Generalübernahmevertrag zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ist keine Tätigkeitsvergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
- BFH: Zum Begriff der Fertigstellung bei Eigentumswohnungen
- BFH: Beginn der Herstellung
- BFH: Abziehbarkeit von Aufwendungen gemäß § 82a EStDV, wenn Wohnung zum Zeitpunkt der Aufwendungen selbst genutzt wurde
- Körperschaftsteuer
- Körperschaft-/Gewerbesteuer
- Gewerbe-/Einkommensteuer
- Investitionszulage
- Doppelbesteuerung
- Bewertung
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung/Einkommensteuer
- Abgabenordnung
- Zoll
- Beruf
- Heft 12 (Seite 457-496)
- 1999