-  DStRE-  1999-  Heft 9 (Seite 329-368)-  Finanzgerichtsordnung- BFH: Gesetzlicher Richter bei Orientierung der Zuständigkeit an Gerichts-Zählkarten
- BFH: Keine Vertretung nach Vorschrift des Gesetzes bei nicht ordnungsgemäß ausgeführter Ladung
- BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei falscher Adressierung der Revisionsschrift
- BFH: Verfahrensfortgang bei einer zugelassenen, aber nicht statthaften Revision und Absehen von Gerichtskostenerhebung
- BFH: Vollmachtsnachweis durch Bezugnahme und Zurückweisung wegen “berechtigter” Zweifel
- BFH: Zwischenurteil nach § 99 Abs. 2 FGO nur über entscheidungserhebliche Vorfrage
 
 
-  Finanzgerichtsordnung
 
-  Heft 9 (Seite 329-368)
 
-  1999