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Zitiert in:
- DStRE
- 2001
- Heft 9 (Seite 449-504)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Verbindlichkeitsrückstellung für sog. Werkzeugkostenbeiträge eines Automobilherstellers
- BFH: Berücksichtigung von Regressansprüchen bei der Bilanzierung und Bewertung von Forderungen; Zulässigkeit einer Rückstellung für Aussetzungszinsen
- FG Düsseldorf: Zur Abzugsfähigkeit eines Disagios bei fremdfinanziertem Erwerb eines Rentenstammrechts durch Ehegatten
- Hessisches FG: Aufwendungen eines Industrieelektronikers für Studium an Fernfachhochschule nicht als Werbungskosten abziehbar
- FG Düsseldorf: Abgrenzung von Aus- und Fortbildungskosten bei Aufwendungen für Pilotenlizenz
- FG München: Werbungskosten bei Anwendung der 1 v. H.-Regelung für Privatnutzung eines Dienstwagens
- FG Münster: Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen bei Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel
- BFH: Steuerbegünstigung nach § 10e EStG - Räumlicher Zusammenschluss mit der vom Ehegatten nachträglich erworbenen Wohnung
- BFH: Steuerbegünstigung nach § 10e EStG: Objektverbrauch nach Scheidung und Wiederverheiratung
- BFH: Anteile des Gesellschafters einer KG an einer Kommanditisten-GmbH derselben KG als Sonderbetriebsvermögen II
- FG Düsseldorf: Ermittlung eines Aufgabegewinns bei Miteigentum von Ehegatten
- FG Berlin: Wertzuwachs einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds kann zu sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG führen
- FG München: Progressionsvorbehalt auch für zu versteuernde Einkommen unterhalb Grundfreibetrag anwendbar
- FG Münster: Kosten für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens des Bruders keine außergewöhnlichen Belastungen
- Niedersächsisches FG: Gartenhilfe als Hilfe im Haushalt; Aufwendungen während einer Kur als außergewöhnliche Belastung
- BFH: Kein Grundrechtsschutz für ausländische juristische Personen
- Einkommensteuer/Beurkundung
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Umwandlungssteuer
- Gewerbesteuer
- Bewertung
- Erbschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung/Einkommensteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Heft 9 (Seite 449-504)
- 2001