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Zitiert in:
- DStRE
- 2001
- Heft 14 (Seite 729-784)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Mindestbesteuerung
- BFH: Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht setzt Klärung der Einkunftsart voraus
- FG Düsseldorf: Durch Apotheker an Ärzte vermietete Praxisräume als notwendiges Betriebsvermögen des Apothekengewerbebetriebs
- BFH: Kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für degressive Raten beim Mobilienleasing
- BFH: Schuldzinsenabzug - Nachweis der Verwendung eines Darlehens zur Festgeldanlage und zur Ablösung betrieblicher Schulden
- FG Düsseldorf: Keine Anerkennung eines Darlehensvertrages nach vorheriger Schenkung der Darlehensvaluta
- BFH: Betriebsaufspaltung bei Büro- und Verwaltungsgebäuden
- FG Nürnberg: Zeitpunkt der Versteuerung von Zahlungen auf eine nach Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft wieder werthaltig gewordene Forderung gegen GmbH
- FG Hamburg: Nachgezahltes Arbeitslosengeld: Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt im Jahr des Zuflusses und Gewährung der Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte
- BFH: Vorheriges amtsärztliches Attest zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Ayur-Veda-Behandlung als außergewöhnliche Belastung unverzichtbar
- FG Köln: Zur Fristwahrung bei Antragsveranlagung
- FG Düsseldorf: Anspruch auf Kindergeld entfällt, wenn Vermögen des behinderten Kindes zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht
- BFH: Auszahlung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Unterhaltszahlung der Eltern
- Einkommen-/Gewerbesteuer
- Einkommensteuer/Doppelbesteuerung
- Eigenheimzulage
- Fördergebietsgesetz
- Körperschaftsteuer
- Investitionszulage
- Bewertung/Grundsteuer
- Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Zollrecht
- Abgabenordnung/Körperschaftsteuer
- Abgabenordnung
- Beruf
- Heft 14 (Seite 729-784)
- 2001