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Zitiert in:
- DStRE
- 2001
- Heft 17 (Seite 897-952)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG Köln: Ausländische Botschaftsangehörige sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Deutschland ständig ansässig sind
- FG Rheinland-Pfalz: Aufwendungen eines Getränkegroßhändlers für „Kundschaftstrinken” sind voll abzugsfähig
- FG Rheinland-Pfalz: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der Notfallpraxis im Wohnhaus eines Arztes
- BFH: Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als Anschaffungskosten
- FG Düsseldorf: Aufwendungen für Bezug der Neuen Zürcher Zeitung keine Werbungskosten
- FG Köln: Steuerliche Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines Ersatzobjekts
- FG Nürnberg: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
- BFH: Abzug von Aufwendungen eines in Luxemburg tätigen EG-Beamten für eine Haushaltshilfe
- BFH: Zum Lohnzufluss bei nicht handelbarem Aktienoptionsrecht
- Niedersächsisches FG: Zum Auflösungsverlust durch stehengelassene Zinsen aus Gesellschafterdarlehen
- FG Berlin: Zur Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Thüringer FG: § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG 1997 nicht verfassungswidrig
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Körperschaft-/Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Körperschaft-/Gewerbesteuer
- Doppelbesteuerung
- Investitionszulage
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Gerichtskostengesetz
- Heft 17 (Seite 897-952)
- 2001