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Zitiert in:
- DStRE
- 2001
- Heft 18 (Seite 953-1008)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Fortführung der ständigen Rechtsprechung zur „Vererblichkeit” von Verlustvorträgen - Grundsätze gelten auch für Stiftungen
- BFH: Umwandlung von Barlohn in steuerfreien Reisekostenersatz zulässig
- BFH: „Geldgeschäfte” eines Freiberuflers bei eigenem wirtschaftlichen Gewicht kein Betriebsvermögen
- FG Berlin: Unbeschränkter Werbungskostenabzug für häusliches Archiv
- FG Baden-Württemberg: Lagerraum kein Arbeitszimmer; Arbeitszimmer eines Pharmareferenten
- FG Nürnberg: Arbeitszimmer eines Architekten als Mittelpunkt seiner Tätigkeit
- Sächsisches FG: Ansparabschreibung für später bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter
- FG Hamburg: Zum Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 EStG
- BFH: Werbungskostenabzug bei heiratsbedingtem Umzug aus unterschiedlichen Orten in gemeinsame Familienwohnung
- FG Baden-Württemberg: Zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pensionszusage
- Niedersächsisches FG: Kein Verlustrücktrag bei Nettolohnvereinbarung und beschränkter Steuerpflicht
- FG Münster: Totalgewinnprognose bei Rechtsnachfolge; Liebhaberei bei einem Produktions- und Handelsbetrieb einer Glasmanufaktur
- Thüringer FG: Berufsbetreuer als sonstige selbstständige Tätigkeit
- BFH: Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82i EStDV
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Investitionszulage
- Körperschaftsteuer
- Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Umsatzsteuer
- Zollrecht
- Umsatzsteuer/Abgabenordnung
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Heft 18 (Seite 953-1008)
- 2001