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DStRE 2002, 202
BFH: Aufwendungen wegen eines (gescheiterten) Bauträgervertrages sind vorab entstandene vergebliche Werbungskosten bei den (beabsichtigten) Vermietungseinkünften; Rechtsfrage geklärt
Beschluss vom 05.11.2001 - IX B 92/01203