- DStRE
- 2002
- Heft 7 (Seite 409-472)
- Einkommensteuer
- FG Münster: Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters; Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- FG Köln: Aufwendungen für „Master of Law”-Titel als Werbungskosten
- Niedersächsisches FG: Abziehbarkeit von Umzugskosten bei selbst veranlasster Versetzung
- BFH: Abgrenzung von Gewerbebetrieb und Landwirtschaft bei einer Weinbau und Kellerwirtschaft betreibenden Personengesellschaft
- BFH: Aufschiebend bedingter Beitritt zu einer atypisch stillen Gesellschaft
- FG Münster: Abgrenzung zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft (Mitunternehmerschaft)
- FG Bremen: Tätigkeitsvergütung eines Kommanditisten bei dazwischengeschalteter ausländischer Gesellschaft
- Niedersächsisches FG: Begründung einer Mitunternehmerschaft zwischen Eheleuten in der Landwirtschaft
- BFH: Anwendung der Drei-Objekt-Grenze auch bei Errichtung von Wohnobjekten
- FG Düsseldorf: Qualifizierung der Tätigkeit eines Bausparkassenvertreters als selbstständig (gewerblich) oder nichtselbstständig
- BFH: Spielhalle als Teilbetrieb
- BFH: Vorgezogenes Altersruhegeld ist keine abgekürzte Leibrente
- BFH: Zum Kindergeld im Jahr der Volljährigkeit bei ganzjähriger Berufsausbildung des Kindes
- FG Hamburg: Zur Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an Angehörigen mit eigenem Hausgrundstück
- BFH: Ausbildungsbedingte Fahrtaufwendungen eines Schwerbehinderten für mehr als 15 000 km/Jahr ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen
- BFH: Jahresfahrleistung von nur 6 960 km rechtfertigt nicht den Ansatz der tatsächlichen Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH: Zur Berichtigung einer Lohnsteuer-Bescheinigung
- FG Berlin: Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Bauabzugssteuer)
- Einkommensteuer
- Heft 7 (Seite 409-472)
- 2002