- DStRE
- 2003
- Heft 13 (Seite 769-832)
- Einkommensteuer
- FG Rheinland-Pfalz: Keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG für direkt von der Tagesmutter vereinnahmte Pflegegelder
- FG Hamburg: Keine analoge Anwendung von § 3 Nr. 39 EStG auf andere geringfügige Tätigkeiten
- Hessisches FG: Bilanzberichtigung bei unzulässig aktiviertem land- und forstwirtschaftlichem Grundvermögen
- BFH: Bewertung einer Nutzungsentnahme
- BFH: „Häusliches” Arbeitszimmer neben der Wohnung
- Niedersächsisches FG: Vorlage eines Fahrtenbuchs im Original notwendig
- Niedersächsisches FG: Ansatz der 1 %-Regelung auch bei einem als Taxi genutzten Kraftfahrzeug
- FG Düsseldorf: AfA-Bemessungsgrundlage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- FG München: Rücklage nach § 7g Abs. 7 EStG durch Existenzgründer setzt Nachweis der Investitionsabsicht voraus
- Niedersächsisches FG: Ansparrücklage nur bei ernsthafter Investitionsabsicht zu gewähren
- Niedersächsisches FG: Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten mit sozialversicherungspflichtigem und sozialversicherungsfreiem Gehalt
- BFH: Betriebsaufspaltung - Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
- FG München: Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Opfer eines Kapitalanlagebetruges
- FG Hamburg: Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte, kein Werbungskostenabzug für Versicherungsprämien
- FG Rheinland-Pfalz: Freigrenze bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und Verlustrücktrag
- FG Berlin: Anschaffung eines Grundstücks bei Abschluss eines Vertrages zur Abtretung von Restitutionsansprüchen
- FG Düsseldorf: Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung
- Niedersächsisches FG: Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme einer Sozialhilfeempfängerin als Berufsausbildung
- Einkommensteuer
- Heft 13 (Seite 769-832)
- 2003