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Zitiert in:
- DStRE
- 2003
- Heft 4 (Seite 193-256)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- Niedersächsisches FG: Steuerliche Anerkennung einer stillen Gesellschaft unabhängig von der Verwendung der stillen Einlage
- FG Köln: Keine Ansparrücklage nach Einbringung eines Betriebs in eine GbR
- FG Köln: Nichtdurchführung vereinbarter Rentenerhöhungen bei privaten Versorgungsleistungen
- FG Köln: Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig
- BFH: Einzelfragen zum sog. gewerblichen Grundstückshandel: Verlustobjekte, Eigennutzung einer Immobilie, Einbringung in das Umlaufvermögen aus einem anderen Betriebsvermögen
- FG Nürnberg: Anwendung des § 15a EStG im Jahr des Wechsels von Kommanditisten- zu Komplementärstellung bei sog. Einmann-GmbH & Co. KG
- FG Köln: Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten Ferienwohnungen
- FG Hamburg: Sog. Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (I)
- FG Münster: Sog. Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (II)
- FG Münster: Abgrenzung zwischen Erfüllung und Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrages
- Niedersächsisches FG: Lohnsteuerhaftungsbescheid bei Beschäftigung von Schwarzarbeitern
- BFH: Arbeitgeberhaftung entbindet nicht generell von Auswahlermessen
- BFH: Anspruch auf Freistellung von der Bauabzugsteuer im Insolvenzverfahren
- Niedersächsisches FG: Kindergeld für gleichgeschlechtliche Partner (Ehe nach niederländischem Recht)
- Einkommensteuer/DBA
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Bewertung
- Umsatzsteuer
- Zoll
- Abgabenordnung
- Abgabenordnung/Grunderwerbsteuer
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Heft 4 (Seite 193-256)
- 2003