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Zitiert in:
- DStRE
- 2003
- Heft 5 (Seite 257-320)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG Münster: Entnahme bei Forderungsverzicht zwischen verbundenen Unternehmen
- Niedersächsisches FG: Keine Rückstellung wegen Schadensersatzforderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei dessen Einzelunternehmen
- BFH: Schätzung des betrieblichen Anteils der Pkw-Nutzung bei nicht repräsentativem Fahrtenbuch
- FG Baden-Württemberg: Unterentnahmen in Zeiträumen vor 1999 bei § 4 Abs. 4a EStG nicht berücksichtigungsfähig
- FG Münster: Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG bei Personengesellschaften
- BFH: Zum Rabattfreibetrag bei Arbeitgeberdarlehen eines Reiseunternehmens
- Schleswig-Holsteinisches FG: Einbau einer Solaranlage zur Ergänzung der Warmwasserversorgung Herstellungskosten
- BFH: Würdigung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer
- BFH: Gewerblicher Grundstückshandel - Wie viele Zählobjekte werden durch Veräußerung eines gewerblichen Mitunternehmeranteils übertragen?
- FG Münster: Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft durch einmaliges Grundstücksgeschäft
- Niedersächsisches FG: Haftungsbeträge einer Gesellschafter-Geschäftsführerin für Abgabenschulden als nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Anteile
- FG Düsseldorf: Teilnahme von Außendienstmitarbeitern an Incentive-Reisen
- FG Köln: Kapitalabfindung gegen Rentenverzicht keine steuerlich begünstigte Abfindung, wenn keine Zwangslage gegeben ist
- FG Düsseldorf: Notwendige Aufwendungen für Diätverpflegung keine außergewöhnliche Belastung
- Einkommensteuer/Gewerbesteuer
- Einkommensteuer/Finanzgerichtsordnung
- Einkommensteuer/Grundgesetz
- Investitionszulage
- Körperschaftsteuer
- Bewertung
- Erbschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Zoll
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Heft 5 (Seite 257-320)
- 2003