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Zitiert in:
- DStRE
- 2003
- Heft 11 (Seite 641-704)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Körperschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
- Grundsteuer
- Umsatzsteuer
- Tabaksteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Arbeitszimmer: Erwerbsmittelpunkt eines Verkaufsleiters
- BFH: Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung gilt nicht für Büro des Arbeitgebers in Wohnung des Arbeitnehmers
- BFH: Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG umfasst nur Bestandteile des einheitlichen Baudenkmals
- BFH: Ausstellung einer Spendenbestätigung als rückwirkendes Ereignis
- BFH: Abgrenzung der Veräußerung des Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft an einen Mitgesellschafter von der Übertragung des Mitunternehmeranteils
- BFH: Keine typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei der dauerhaften Verpachtung unbebauter Grundstücke
- EuGH: Private Verwendung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes steuerpflichtig
- BFH: Unberechtigter Steuerausweis durch Geschäftsunfähige
- BFH: Vorsteuerabzug bei Rücklieferung/Rückgabe eines Grundstücks
- BFH: Zurechnung persönlicher Eigenschaften der Gesamthänder beim Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthand
- BFH: „Einbringungsvorgang” und „Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage” im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG
- BFH: Vorrang des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Festsetzungs- und Feststellungsverfahren der AO
- Heft 11 (Seite 641-704)
- 2003