- DStRE
- 2003
- Heft 24 (Seite 1426-1480)
- Einkommensteuer
- FG Düsseldorf: Entstehung eines Entnahmegewinns bei Beginn einer Betriebsaufspaltung
- Niedersächsisches FG: Zum Realisierungszeitpunkt des Liquidationsgewinns bei Auflösung einer Tochter-GmbH
- BFH: Arbeitszimmer eines Bildjournalisten nicht beruflicher Mittelpunkt
- BFH: Erwerbsmittelpunkt eines Diakons nicht im häuslichen Arbeitszimmer
- Hessisches FG: Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG
- FG Hamburg: Werbungskostenabzug für gelegentliche Hotelübernachtungen
- FG Hamburg: Schuldzinsenabzug bei Erwerb von Aktien eines „Start-Up”-Unternehmens
- EuGH: Anknüpfung des Sonderausgabenabzugs für Haushaltshilfen an inländische Sozialversicherung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
- FG Düsseldorf: Zu den Voraussetzungen des Spendenrücktrags nach § 10b Abs. 1 EStG
- BFH: Keine verdeckte Mitunternehmerschaft bei fehlender gemeinschaftlicher Zweckverfolgung - faktischer Gesellschafter
- FG Düsseldorf: Beendigung einer Betriebsaufspaltung wegen Wegfall der sachlichen Verflechtung als bloße Betriebsunterbrechung bei zeitnaher Umwandlung der Besitz-KG in eine GmbH & Co. KG
- BFH: Ähnlichkeit des Diplom-Wirtschaftsingenieurs mit dem beratenden Betriebswirt; Anforderung an Autodidakten
- FG Rheinland-Pfalz: Unterbringungskosten eines Kindes in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe als außergewöhnliche Belastung
- FG Düsseldorf: Aufwendungen für eine Leihmutterschaft keine außergewöhnliche Belastung
- FG Köln: Keine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG für eine an einen Freiberufler gezahlte Sonderzahlung
- Einkommensteuer
- Heft 24 (Seite 1426-1480)
- 2003