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Zitiert in:
- DStRE
- 2004
- Heft 4 (Seite 177-240)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG Köln: Zwei (fremdvermietete) Wohnungen nicht zwingend ein einheitlich zu behandelnder Gebäudeteil
- Sächsisches FG: Erlass von Ausgleichsverbindlichkeiten und daraus resultierenden Zinsen
- FG Rheinland-Pfalz: Überentnahmen aus Vorjahren bei der Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen
- FG Nürnberg: Keine vorzeitige Aktivierung eines erst bei Vertragsbeendigung rechtlich entstehenden Gewinnanteils aus einer Rückdeckungsversicherung
- FG Köln: Auflösung einer Ansparrücklage im Jahr der Betriebsveräußerung
- Niedersächsisches FG: Zu den Voraussetzungen der Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks
- BFH: Einkommensteuerliche Erfassung einer Zufallserfindung
- BFH: Mittelbare Beteiligung im Sinne von § 17 EStG durch Zwerganteile
- FG Düsseldorf: Berufsbetreuung keine freiberufliche Tätigkeit
- BFH: Kinderfreibetrag bei nur für einen Teil des Kalenderjahres bestehenden Steuerpflicht
- FG Köln: Keine Einbeziehung von Kirchensteuer und Verbrauchsteuern bei Ermittlung der zumutbaren steuerlichen Belastung
- FG Köln: Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG nur bei Bedürftigkeit des Kindes steuerlich abziehbar
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Einkommensteuer/Grundgesetz
- Doppelbesteuerung
- Eigenheimzulage
- Erbschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Abgabenordnung/Einkommensteuer
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Heft 4 (Seite 177-240)
- 2004