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Zitiert in:
- DStRE
- 2004
- Heft 5 (Seite 241-304)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG München: Häusliches Arbeitszimmer eines Gewerbetreibenden kein Mittelpunkt der Betätigung
- FG München: Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG bei Neugründungen
- FG Nürnberg: Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses
- BFH: Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sind auch nach deren Wegfall im Zahlungsjahr als Werbungskosten abziehbar
- Niedersächsisches FG: Kein häusliches Arbeitszimmer bei vorläufigem Ruhestand
- BFH: Buchwert von Rübenlieferrechten - Bedeutung der Marktgängigkeit vor dem 1. 7. 1970
- Niedersächsisches FG: Wiederholte Anlaufphase bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht
- BFH: § 15a EStG auf doppelstöckige Personengesellschaft anwendbar; Verlustübernahmeerklärung erhöht nicht das Kapitalkonto
- FG München: Fehlende Eintragung eines verrechenbaren Verlusts im Gewinnfeststellungsbescheid als negativer Verwaltungsakt
- BFH: Kein Abzug von Unterhaltsaufwendungen für minderjährige Kinder bei Bezug kindergeldähnlicher Leistungen nach ausländischem Recht
- FG Köln: Kein Kindergeldanspruch bei nicht absehbarem Überschreiten einer 4-monatigen Übergangszeit
- BFH: Nachträglicher Übergang vom pauschalen zum Lohnsteuer-Regelabzug
- FG Köln: Voraussetzungen für Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG
- FG Düsseldorf: Erlass der Einkommensteuer bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlergruppen
- Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
- Einkommensteuer/Erbschaftsteuer
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
- Bewertung
- Erbschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Abgabenordnung/Investitionszulage
- Gerichtskosten
- Beruf
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Heft 5 (Seite 241-304)
- 2004