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Zitiert in:
- DStRE
- 2005
- Heft 5 (Seite 241-304)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG Münster: Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG entspricht der allgemeinen Gewinndefinition
- BFH: Keine Erwerbsaufwendungen bei Gruppenreise nach Israel ohne beruflichen Anlass
- FG Rheinland-Pfalz: Abgrenzung Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte und Fahrten zu wechselnden Einsatzstellen
- FG Baden-Württemberg: Zinsen sind bei Gesamtrechtsnachfolge nicht nur zeitanteilig zuzurechnen
- BFH: Ausübung der Tätigkeit als Allgemeinmediziner einerseits und als Betriebsarzt andererseits in Teilpraxen
- FG Baden-Württemberg: Verlustabzug nach § 17 EStG bei Veräußerung an den Ehegatten
- FG Baden-Württemberg: Zur steuerlichen Anerkennung eines thesaurierenden Ehegattendarlehens
- FG Köln: Keine Berücksichtigung eines steuerlichen Verlustes nach der sog. Differenzmethode bei einer vor Fälligkeit eingelösten Gleitzinsanleihe
- FG Bremen: Einkünfteerzielungsabsicht bei nur kurzfristiger Vermietung wegen geplanter Veräußerung
- FG Rheinland-Pfalz: Zur Zuständigkeit des Gesellschaftsfinanzamtes bei der Entscheidung über die Art und Höhe der Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters
- FG Rheinland-Pfalz: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für eine Spezialmatratze als außergewöhnliche Belastung
- Einkommensteuer/Grundgesetz
- Einkommensteuer/EU-Recht
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Zoll
- Kraftfahrzeugsteuer
- Abgabenordnung
- Abgabenordnung/Einkommensteuer
- Abgabenordnung/Insolvenzordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Heft 5 (Seite 241-304)
- 2005