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DStRE
2005
Heft 5 (Seite 241-304)
Abgabenordnung/Insolvenzordnung
FG Köln: Stellung eines Insolvenzeröffnungsantrags durch die Finanzbehörden wegen erheblicher Steuerrückstände zulässig
Sachverhalt:
Aus den Gründen:
DStRE 2005, 298
FG Köln: Stellung eines Insolvenzeröffnungsantrags durch die Finanzbehörden wegen erheblicher Steuerrückstände zulässig
Urteil vom 09.11.2004 - 15 K 4934/04
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