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Zitiert in:
- DStRE
- 2005
- Heft 13 (Seite 737-800)
- Inhaltsverzeichnis
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer/Fördergebietsgesetz
- Einkommensteuer/Abgabenordnung
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Körperschaftsteuer/Einkommensteuer
- Doppelbesteuerung
- Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer/Grundgesetz
- Umsatzsteuer
- Vermögensgesetz
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Sonderbetriebsvermögen II auch bei zeitlicher Inkongruenz zwischen Vermietung an Dritten und Unterverpachtung an die Gesellschaft; keine Verfahrensaussetzung wegen Vorlage des Niedersächsischen FG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
- BFH: Schuldzinsenabzug im Umfang der tatsächlichen Verwendung des (ggf. höheren) Darlehens zur Einkünfteerzielung
- BFH: Verlustvortragsbeschränkung i. d. F. des StEntlG verfassungsrechtlich unbedenklich
- BFH: Maßgeblichkeit der gemeinsamen Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei gleichwertiger Haushaltsaufnahme der Kinder in beide Haushalte der getrennt lebenden Elternteile
- BFH: Gewerbesteuermessbescheid kann nicht zu verfassungswidriger Überbesteuerung führen; keine Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde und wegen Vorlage des Niedersächsischen FG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
- BFH: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags: 5 %ige Beteiligung des pachtenden Gesellschafters an Verpachtungsgesellschaft nicht vernachlässigbar; keine Verfahrensaussetzung wegen Vorlage des Niedersächsischen FG zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
- BFH: Inanspruchnahme des Betriebsvermögensfreibetrags zeitlich begrenzt
- BFH: Geräte- und Personalüberlassung durch ein Krankenhaus als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Heft 13 (Seite 737-800)
- 2005