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DStRE
2005
Heft 20 (Seite 1177-1240)
Abgabenordnung/Einkommensteuer
BFH: Die Bitte im Steuerbescheid, künftig ein Fahrtenbuch zu führen, ist nicht gesondert anfechtbar
Gründe:
DStRE 2005, 1236
BFH: Die Bitte im Steuerbescheid, künftig ein Fahrtenbuch zu führen, ist nicht gesondert anfechtbar
Beschluss vom 19.07.2005 - VI B 4/05
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