- 
                    Zitiert in:
 
-  DStRE
-  2005
-  Heft 23 (Seite 1369-1432)
- Inhaltsverzeichnis
 - Bilanzierung
 - Einkommensteuer
 - Einkommensteuer/Grundgesetz
 - Erbschaftsteuer/Strafbefreiungserklärung
 - Gewerbesteuer/Grundgesetz
 - Umsatzsteuer
 -  Abgabenordnung
- BFH: Bestimmung des Leistungsempfängers im Sinne von § 37 Abs. 2 AO auf Grund objektiver Betrachtungsweise aus Sicht des Zahlungsempfängers
 - BFH: Kein neues Verfahren bei Berichtigung oder Ergänzung eines bereits vorgelegten Vermögensverzeichnisses vor Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
 - BGH: Abgabe von Steuererklärungen bei Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens
 
 - Abgabenordnung/Einkommensteuer
 - Finanzgerichtsordnung
 - Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer
 - Beruf
 - Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
 
 
 -  Heft 23 (Seite 1369-1432)
 
 -  2005