Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStRE 2006, 383 (Ls.)
BFH: Lieferung von Gegenständen an Bord eines Kreuzfahrtschiffes: Ort der Lieferung ist grundsätzlich der Abgangsort des Schiffes, außer bei „Zwischenaufenthalten” in Drittländern; Definition des „Zwischenaufenthaltes”
Urteil vom 20.12.2005 - V R 30/02