-
Zitiert in:
- DStRE
- 2009
- Heft 14 (Seite 833-896)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- Doppelbesteuerung
- Eigenheimzulage
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Investitionszulage
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- BFH: Private Fahrzeugnutzung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers als Arbeitslohn statt verdeckter Gewinnausschüttung
- BFH: Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG auf im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung erworbene Wirtschaftsgüter
- BFH: Neue Aktien durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln führen Steuerverstrickung der Altaktien fort
- BFH: Aufteilung von Sachzuwendungen bei gemischt veranlasster betrieblicher Veranstaltung
- BFH: Gesetzeslage 2001 zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten entsprach verfassungsrechtlichen Vorgaben
- BFH: Gewerbliche Prägung einer GmbH & Co. KG und Behandlung als begünstigtes Betriebsvermögen i. S. des § 13a ErbStG erst nach Eintragung im Handelsregister
- BFH: Keine begünstigte Unternehmensnachfolge bei fehlender verdeckter Mitunternehmerschaft wegen fehlender Beteiligung an laufendem Gewinn und stillen Reserven
- BFH: Grundstücksveräußerung und Bauverpflichtung: einheitliche Leistung
- BFH: Kein Vertrauensschutz bei fehlerhaften Rechnungsangaben im Festsetzungsverfahren
- EuGH: Zu Unrecht ausgewiesene Steuer wird dem Staat geschuldet, dessen Steuer ausgewiesen wird; Rechnungsberichtigung kann verlangt werden
- Beruf
- Heft 14 (Seite 833-896)
- 2009