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Zitiert in:
- DStRE
- 2010
- Heft 10 (Seite 585-648)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
- Grundsteuer
- Umsatzsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Gewinn aus Veräußerung des gewerblichen Geschäftsbereichs einer fortan vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG unterliegt Gewerbesteuer
- BFH: GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Bildjournalisten
- Niedersächsisches FG: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007 zweifelhaft
- BFH: Bestätigung der Rechtsprechung: Notwendiger Inhalt einer Verlustübernahmevereinbarung in Fällen des § 17 KStG 1999
- EuGH: Verminderte Freibeträge für Schenkungen zwischen Gebietsfremden unionsrechtswidrig
- BFH: Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter
- BFH: Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten
- BFH: Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen Kommanditisten unter Vorbehalt eines Nießbrauchs sowie der Stimm- und Verwaltungsrechte?
- BFH: Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester
- EuGH: Kein Vorsteuerabzug des Zwischenhändlers bei fehlgeschlagenem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
- BFH: Keine „Finalität” ausländischer Betriebsstättenverluste bei zeitlich begrenztem Verlustvortrag im Betriebsstättenstaat
- Beruf
- Heft 10 (Seite 585-648)
- 2010