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                    Zitiert in:
 
-  DStRE
-  2010
-  Heft 10 (Seite 585-648)
- Inhaltsverzeichnis
 - Einkommensteuer
 - Körperschaftsteuer
 - Erbschaftsteuer
 - Grundsteuer
 - Umsatzsteuer
 - Kraftfahrzeugsteuer
 - Abgabenordnung
 - Finanzgerichtsordnung
 -  Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Gewinn aus Veräußerung des gewerblichen Geschäftsbereichs einer fortan vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG unterliegt Gewerbesteuer
 - BFH: GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Bildjournalisten
 - Niedersächsisches FG: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007 zweifelhaft
 - BFH: Bestätigung der Rechtsprechung: Notwendiger Inhalt einer Verlustübernahmevereinbarung in Fällen des § 17 KStG 1999
 - EuGH: Verminderte Freibeträge für Schenkungen zwischen Gebietsfremden unionsrechtswidrig
 - BFH: Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter
 - BFH: Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten
 - BFH: Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen Kommanditisten unter Vorbehalt eines Nießbrauchs sowie der Stimm- und Verwaltungsrechte?
 - BFH: Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester
 - EuGH: Kein Vorsteuerabzug des Zwischenhändlers bei fehlgeschlagenem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
 - BFH: Keine „Finalität” ausländischer Betriebsstättenverluste bei zeitlich begrenztem Verlustvortrag im Betriebsstättenstaat
 
 - Beruf
 
 
 -  Heft 10 (Seite 585-648)
 
 -  2010