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Zitiert in:
- DStRE
- 2011
- Heft 4 (Seite 201-264)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- FG Münster: Dokumentation eines Einlagewillens durch Bilanzausweis
- FG Köln: Abgrenzung „häusliches” und „außerhäusliches” Arbeitszimmer
- FG Münster: Aufwendungen zur Beseitigung verdeckter Mängel als anschaffungsnahe Herstellungskosten
- FG Münster: Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuches
- FG Berlin-Brandenburg: Keine Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrages für bereits getätigte Investition bei erst nachträglicher Geltendmachung
- FG Rheinland-Pfalz: Zur Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten
- FG Köln: Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids bei unwirksamer Spendenbescheinigung
- FG Münster: Gestaltungsmissbrauch durch Über-Kreuz-Vermietung
- FG Berlin-Brandenburg: Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen nicht als Einkommen eines behinderten volljährigen Kindes zu berücksichtigen
- BFH: Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung
- BFH: Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich – Glaubwürdigkeit einer Unterhaltsbescheinigung
- Körperschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Energiesteuer
- Einfuhr
- Zoll
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Beruf
- Heft 4 (Seite 201-264)
- 2011