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Zitiert in:
- DStRE
- 2011
- Heft 19 (Seite 1177-1240)
- Inhaltsverzeichnis
- Bilanzierung
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer/Grunderwerbsteuer
- Doppelbesteuerung
- Solidaritätszuschlag
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Energiesteuer
- Grundsteuer
- Abgabenordnung
- Strafbefreiende Erklärung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Zulassung zum Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung als wertbildender Faktor des Praxiswerts
- BFH: Einlage von Wertpapieren in Betriebsvermögen eines Arztes
- BFH: Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im Ausland ausgeübter Tätigkeit
- BFH: Tonnagebesteuerung: Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt
- BFH: Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an seinen Ehegatten und an sein eigenes Kind
- BFH: Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen
- BFH: Keine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes an seinen Ehepartner
- BFH: Aufwendungen für krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen
- BFH: Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker
- BFH: Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen
- FG Düsseldorf: Fristverlängerungspraxis bei Steuerfall mit Spitzensteuersatz
- Beruf
- Heft 19 (Seite 1177-1240)
- 2011