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DStRE
2012
Heft 7 (Seite 393-456)
Bilanzierung
FG Hamburg: Gewinn aus Auflösung eines passiven RAP kann nicht in § 6b-Rücklage eingestellt werden
Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Niedersächsisches FG: 6b-Rücklage für Auslandsimmobilien
DStRE 2012, 393
FG Hamburg: Gewinn aus Auflösung eines passiven RAP kann nicht in § 6b-Rücklage eingestellt werden
Urteil vom 04.04.2011 - 2 K 91/10
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