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                    Zitiert in:
 
-  DStRE
-  2013
-  Heft 14 (Seite 833-896)
- Inhaltsverzeichnis
 - Bilanzierung
 -  Einkommensteuer
- BFH: Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71
 - FG Köln: Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Übertragung eines 50%igen Anteils an der Betriebs-GmbH und vorheriger Gründung einer Besitz-GbR
 - FG München: Kein Abzug nachträglicher Betriebsausgaben bei nach Insolvenzeröffnung über das Ehegatten-Oder-Konto erfolgten Zinszahlungen
 - FG Berlin-Brandenburg: Kellerraum im eigenen Zweifamilienhaus kein außerhäusliches Arbeitszimmer
 - Niedersächsisches FG: Aufwendungen für gemischt genutztes Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
 - BFH: Nachträgliche Anschaffungskosten zur Rettung der Kapitalanlage
 - FG München: Anforderungen an das Vorliegen einer atypisch stillen Gesellschaft
 - FG Düsseldorf: Nachträglicher Werbungskostenabzug beim fremdfinanzierten Erwerb einer Beteiligung nach § 17 EStG
 - Niedersächsisches FG: Antrag auf Wahlveranlagung der Kapitaleinkünfte (Günstigerprüfung) nach Eintritt der Bestandskraft
 - FG Rheinland-Pfalz: Erstmaliger Anbau eines Wintergartens keine Handwerkerleistung i. S. des § 35a Abs. 3 EStG
 - FG München: Zur Lohnsteuerpauschalierung bei Tombola im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
 - BFH: Antragsveranlagung; Ermittlung der Einkünfte
 - FG Münster: Versagung des Sonderausgabenabzugs für dauernde Last eines beschränkt Steuerpflichtigen aufgrund eines übertragenen GbR-Anteils europarechtswidrig
 
 - Gewerbesteuer
 - Bewertung
 - Umsatzsteuer
 - EU-Recht
 - Investitionszulage
 - Abgabenordnung
 - Finanzgerichtsordnung
 - Finanzgerichtsordnung/Insolvenzordnung
 - Gerichtskosten
 - Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
 - Beruf
 
 
 -  Heft 14 (Seite 833-896)
 
 -  2013