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                    Zitiert in:
 
- DStRE
- 2015
- Heft 11 (Seite 641-704)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
 - Körperschaftsteuer
 - Außensteuer
 - Umwandlungssteuer
 - Erbschaftsteuer
 - Gewerbesteuer
 - Umsatzsteuer
 - EU-Recht
 - Zoll
 - Abgabenordnung
 - Abgabenordnung/Insolvenzordnung
 - Finanzgerichtsordnung
 - Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen
 - BFH: Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
 - BFH: Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes
 - FG Düsseldorf: Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages auf mindestens fünf Jahre bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
 - BFH: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen (rückwirkender) ausschüttungsunabhängiger Nachbelastung des EK 02 durch JStG 2008
 - BFH: Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG
 - BFH: Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gehörenden Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
 - BFH: Zum Merkmal „Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer“ in § 3 Abs. 8 UStG
 - BFH: Zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vorgenommenes „Bleaching“ als steuerfreie Heilbehandlungsleistung
 - BFH: Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 4 AO und Entgeltvereinnahmung nach Abtretung
 
 - Beruf
 
 
 - Rechtsprechung
 
 - Heft 11 (Seite 641-704)
 
 - 2015