-
Zitiert in:
- DStRE
- 2015
- Heft 22 (Seite 1345-1408)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Bewertung
- Erbschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- EU-Recht
- Abgabenordnung
- Gerichtskosten
- Sonstiges
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Keine Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
- BFH: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstages und der Bestellung zum Steuerberater als Werbungskosten abziehbar
- BFH: Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund eines Vergleichs
- BFH: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potenziellen Wettbewerb – Sport-Dachverband tätigt keine sportlichen Veranstaltungen iSv § 67a AO
- FG Hamburg: Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer Aufwärtsverschmelzung
- BFH: Rückwirkend zum 1.7.2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe in sog „Seeling-Fällen“ unionsrechtskonform und verfassungsgemäß
- EuGH: Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen nicht mehrwertsteuerpflichtig - David Hedqvist
- EuGH: Vorsteuerabzug für Erstellung eines kostenfrei von der Öffentlichkeit nutzbaren Freizeitweges - „Sveda“ UAB
- BFH: Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme „vermeintlicher“ mechanischer Fehler des Steuerpflichtigen
- BFH: Ermessensfehlerhaftigkeit eines die Abschlusszahlung übersteigenden Verspätungszuschlags
- BFH: Realisierung eines Veräußerungsverlusts – Änderung eines Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
- Beruf
- Rechtsprechung
- Heft 22 (Seite 1345-1408)
- 2015