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DStRE 2016, 508
LG Frankfurt/M.: Kein Zurückbehaltungsrecht nach Beendigung des Mandats bei nur geringfügigen Honorarforderungen; unzutreffende Angaben zum Bearbeitungsstand als Berufspflichtverletzung
Urteil vom 22.05.2015 - 5/35 StL 4/15