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Zitiert in:
- DStRE
- 2016
- Heft 15 (Seite 897-960)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
- KSt/GewSt/USt
- Erbschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- EU-Recht
- Kraftfahrzeugsteuer
- Abgabenordnung
- AO/InsO/Eigenheimzulage
- Sonstiges
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach §§ 6c, 6b EStG bei Erhöhung der Gegenleistung aus einer Grundstücksveräußerung
- BFH: Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
- BFH: § 34c EStG: Kein Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen
- BFH: Höhe der ausländischen Einkünfte – „wirtschaftlicher Zusammenhang“ iSv § 34c Abs. 1 S. 4 EStG
- BFH: Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben
- BFH: Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person iSd § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG
- BFH: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften
- BFH: Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO – Versagung der Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG aF nach Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheids
- VG Leipzig: Veröffentlichung unzureichend anonymisierter Urteile durch FG ist rechtswidrig
- Beruf
- Rechtsprechung
- Heft 15 (Seite 897-960)
- 2016