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Zitiert in:
- DStRE
- 2017
- Heft 19 (Seite 1153-1216)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- EU-Recht
- Grunderwerbsteuer
- Abgabenordnung
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- BFH: Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die Einlage übersteigenden Anschaffungskosten
- BFH: Keine unmittelbare Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im Verlustfeststellungsbescheid
- BFH: Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber
- BFH: Fondsgesellschaften – Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit – Überschreiten privater Vermögensverwaltung
- BFH: Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
- EuGH: Forderungen mit Gewinnbeteiligung nach dem DBA-Österreich - Österreich/Deutschland
- BFH: Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG – keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste
- BFH: Kein anteiliger Vorsteuerabzug der Mitglieder (hier: Seelotsen) einer Körperschaft (hier: Lotsenbrüderschaft)
- BFH: Abgabe von Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest als ermäßigt besteuerte Lieferungen
- BFH: Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG aF)
- BFH: Zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen
- BFH: Tatsächliche Verständigung – Subsidiarität der Feststellungsklage
- Beruf
- Rechtsprechung
- Heft 19 (Seite 1153-1216)
- 2017