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Zitiert in:
- DStRE
- 2022
- Heft 2 (Seite 65-128)
- Rechtsprechung
- Internationales Steuerrecht
- Bilanzierung/Abgabenordnung
- Einkommensteuer
- Kindergeld
- Gewerbesteuer
- Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Umsatzsteuer
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- FG Köln: Freistellung vom Steuerabzug und einschränkende Anwendung der Missbrauchsregelung des § 50d Abs. 3 EStG
- BFH: Zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
- BFH: Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung nur im Rahmen des gesetzlich begünstigten Vermögens möglich
- BFH: Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung: Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen
- BFH: Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeld-intensiven Betrieben im Jahr 2015
- BFH: Steuerneutrale Zuteilung von Aktien im Rahmen eines US-„Spin-Off“ für inländische Privatanleger
- BVerfG: § 32c EStG idF des StÄndG 2007 verfassungswidrig
- BFH: Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG auch bei unrechtmäßiger Gewährung
- BFH: Nachspaltungsveräußerungssperre in § 15 Abs. 2 S. 3 und S. 4 UmwStG 2006 als einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung
- FG Nürnberg: Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens – hier: Erbschaftsteuererklärung – Zustellung eines elektronisch erstellten gerichtlichen Dokuments ohne Beglaubigungsvermerk
- EuGH: Beschränkte Steuerpflicht: Zwar unionsrechtmäßige Freibetragsminderung, aber unionsrechtswidriger begrenzter Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
- BFH: Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages
- FG Sachsen: Anwendung von § 6a GrEStG bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens
- Beruf
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 65-128)
- 2022