- DStRE
- 1999
- Heft 15 (Seite 577-616)
- Einkommensteuer
- BFH: Gewinnrealisierung bei Beendigung eines aktivierten (Gebäude-)Nutzungsrechts
- BFH: Wahlrecht zur Einnahme-Überschußrechnung bei gewerblichem Grundstückshandel
- BFH: Vorlage an den Großen Senat: Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines Immobilienfonds als Betriebsausgaben?
- Niedersäschsisches FG: Kein Betriebsausgabenabzug der Bewirtungskosten bei Falschbuchungen auf Bewirtungskonto
- Niedersächsisches FG: Rücklage für Ersatzbeschaffung auch bei Aufdeckung stiller Reserven durch Verkehrsunfall
- FG Köln: Keine Anwendung des Neubaubegriffs i.S. des § 7 Abs. 5 EStG bei Denkmalabschreibung
- BFH: Rechtsanwaltskosten zur Erlangung des sog. begrenzten Realsplittings keine Steuerberatungskosten
- BFH: Kindergeld bei widerrechtlicher Kindesentziehung
- FG Baden-Württemberg: Steuerermäßigung nach § 10e EStG bei Folgeobjekt
- BFH: Mitunternehmereigenschaft des “angestellten Komplementärs”
- FG Hamburg: Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes i.S. von § 17 Abs. 2 u. 4 EStG
- BFH: Lohnsteuerliche Behandlung von Beitragsleistungen des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung und zur Gruppenkrankenversicherung
- BFH: Lohnzuschuß bei Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber
- FG München: Wechselkursbedingte Gewinne bei sog. Floatern nicht steuerpflichtig
- FG Köln: Kindergeld während eines berufsbezogenen freiwilligen Praktikums
- BFH: Verfahren bei Rückgängigmachung einer Körperschaftsteueranrechnung gemäß § 36a EStG
- Einkommensteuer
- Heft 15 (Seite 577-616)
- 1999