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DStRE 2004, 1286
BFH: Tatsächlicher Mittelabfluss als Voraussetzung einer anderen Ausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a. F. auch im Falle einer verdeckten Gewinnausschüttung
Urteil vom 14.07.2004 - I R 16/03