- DStRE
- 2008
- Heft 21 (Seite 1305-1368)
- Einkommensteuer
- BFH: Baumbestand als Wirtschaftsgut – Keine Abspaltung eines Wirtschaftsgutes bei Durchforstung
- FG Köln: Zur privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz durch Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG München: Übergang zur linearen Absetzung für Abnutzung bei Einlage eines Gebäudeteils in gewillkürtes Betriebsvermögen
- FG Rheinland-Pfalz: Gewöhnliche Nutzungsdauer eines Alten- und Pflegeheims im Privatvermögen
- FG Berlin-Brandenburg: Zum Werbungskostenabzug bei einem gemischt genutzten Gebäude bei teilweise nicht erfolgter Vermietung wegen Nutzungsuntersagung
- Niedersächsisches FG: Schulgeld für Besuch der Schule einer ausländischen Militärverwaltung im Inland nicht abziehbar
- FG Baden-Württemberg: Wertpapiere eines selbstständig tätigen Arztes als Betriebsvermögen?
- FG Düsseldorf: Übernahme von Steuerberaterkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
- BVerfG: Kein Vollzugsdefizit hinsichtlich Besteuerung von Kapitaleinkünften in den Jahren 1994, 1995, 2000 und 2001
- FG Berlin-Brandenburg: Toilettengroschen als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
- BFH: Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei Vollzeiterwerbstätigkeit
- BFH: Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsbereites Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung
- FG Berlin-Brandenburg: Keine außergewöhnlichen Belastungen des ehrenamtlichen rechtlichen Betreuers
- FG Düsseldorf: Aufwendungen für Beseitigung von Wasserschäden keine außergewöhnliche Belastung
- Einkommensteuer
- Heft 21 (Seite 1305-1368)
- 2008