7.April2012 Wissenschaftliche Schriftleitung: Dr. Andreas Koller, WP/StB, München Geschäftsführend: Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Sporer Bilanzierung DSTRE Jahr 2012 Seite FG Hamburg , 4. 4. 2011 - 2 K 91/10 : Gewinn aus Auflösung eines passiven RAP kann nicht in § 6b-Rücklage eingestellt werden DSTRE Jahr