- FamFR
- 2013
- Heft 22 (Seite 505-528)
- Beiträge
- Büte: Die Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Familiensachen
- Bergner: Ausgleich von bereits bezogenen kapitalgedeckten Versorgungen
- I. Sinn und Zweck des Halbteilungsgrundsatzes
- II. Sinn und Zweck des Stichtagsprinzips
- III. Das Ehezeitende als im Regelfall maßgeblicher Bewertungsstichtag
- IV. Berücksichtigung nachehezeitlicher Veränderungen
- V. Veränderter aktueller Bewertungsstichtag wegen Berücksichtigung nachehezeitlicher Veränderungen
- VI. Kürzung der bezogenen Versorgung frühestens ab Rechtskraft
- VII. Mögliche nachteilige Auswirkungen für die ausgleichsberechtigte Person
- VIII. Vereinbarung über einen „besseren Ausgleich“
- Beiträge
- Heft 22 (Seite 505-528)
- 2013