Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FamFR 2013, 371
Anm. zu BGH: Vorrang der Durchführung eines Versorgungsausgleichs durch Quasi-Splitting; Ausgleich „auf andere Weise“ nur im Ausnahmefall
Entscheidungsbesprechung von Werner Schwamb zum Beschluss v. 05.06.2013 - XII ZB 101/09