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Zitiert in:
- Fachdienst Medizinrecht
- 2017
- Heft 12
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Scholz: GKV ist nur bei positiver Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Leistung neuer Hilfsmittel verpflichtet
- Webel: GOPen 01510 bis 01512 EBM-Ä sind zeitnah anzupassen
- Menke: Sozialversicherungspflicht einer Pflegekraft
- Hildebrandt: Kein Anspruch auf ambulante Liposuktion durch Nichtvertragsarzt nach Eintritt der Genehmigungsfiktion
- Wallhäuser: Fortgesetzte stationäre Behandlung ist auch bei anderweitig nicht zu erfüllender Pflegebedürftigkeit nicht medizinisch notwendig
- Lück: Aufziehen eines Fertigarzneimittels auf Applikationsspritze führt nicht zu Abgabe eines «anderen» (nicht verschriebenen) Arzneimittels
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 12
- 2017