Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2007, 238161
Anm. zu OLG Celle: Ein durch einen Prozesserfolg erzielter das so genannte Schonvermögen übersteigender Geldbetrag muss nicht vorrangig für den Ausgleich der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten eingesetzt werden
Entscheidungsbesprechung von Mayer zum Beschluss v. 26.06.2007 - 7 W 51/07